2.4.2. 2.4.2.1. Der Privatkläger beschrieb den Täter im Rahmen eines Notrufes respektive gegenüber der ausgerückten Polizeipatrouille unmittelbar nach der Tat als männlich, zwischen 170–180 Zentimeter gross, von fester Statur mit braunen Haaren und dunklem Teint, welcher Englisch gesprochen hat (vgl. act. 240 ff.). Zu Handen der Staatsanwaltschaft am 6. Mai 2022 von der Polizei zu den Geschehnissen befragt, hielt der Privatkläger an der Grösse des Täters von 175–180 Zentimeter fest (act. 328 f. Ziff. 19), konnte in der -8-