10. Die Schadenersatzansprüche des Zivilklägers B._____ werden auf den Zivilweg verwiesen. 2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 13. November 2023 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 23. November 2023 Berufung an. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten am 5. Juli 2024 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 25. Juli 2024 beantragte der Beschuldigte: 1. Ziff. 1 des Urteils vom 4. Oktober 2023 sei dahingehend abzuändern, dass der Beschuldigte vom Vorwurf des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB freizusprechen ist. -5-