8. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'600.00 zu bezahlen. 9. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Herrn RA Emanuel Suter, MLaw, die richterlich auf CHF 12'235.10 (inkl. MWSt von CHF 874.75) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).