4. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66abis StGB für die Dauer von drei Jahren des Landes verwiesen. Auf die Eintragung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem wird verzichtet. 5. 5.1. Die beschlagnahmten Gegenstände (Minikamera, Coffe cup camera Lawmate PV-CC10W (inkl. Stromadapter und Kabel) werden gestützt auf Art. 69 StGB eingezogen. Sie sind zu vernichten.