1.2. Der Beschuldigte erhob am 14. November 2022 Einsprache gegen den Strafbefehl. 1.3. Die Staatsanwaltschaft hielt am Strafbefehl fest und überwies diesen am 25. November 2022 and das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 4. Oktober 2023 fand die Hauptverhandlung vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg statt. Dieser erkannte mit gleichentags gefälltem Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - des Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB; - des Inverkehrbringens und Anpreisens von Abhör- Ton- und Bildaufnahmegeräten gemäss Art. 179sexies Ziff. 1 StGB.