Kurze Zeit später übergab der Privatkläger dem Beschuldigten die betreffende OMEGA Herrenarmbanduhr im Glauben, dafür den Briefumschlag mit CHF 4'000.00 zu erhalten. Im Gegenzug überliess der Beschuldigte ihm den präparierten Briefumschlag mit den zugeschnittenen Papierstücken und einer einzelnen 100er Note, welche durch das Briefumschlagsfenster ersichtlich war. Hierdurch wurde beim Privatkläger der Eindruck erweckt, dass es sich um den Briefumschlag mit den 40 neuen 100er Noten in CHF handeln würde. Nach erfolgtem Abschluss des Kaufgeschäfts verliess der Beschuldigte den Wohnort des Privatklägers.