An der Haustüre zeigte der Beschuldigte dem Privatkläger einen Briefumschlag, welcher 40 neue 100er Noten in CHF beinhaltete. Als der Privatkläger daraufhin in den Keller ging, um die Herrenarmbanduhr aus dem Tresor zu holen, tauschte der Beschuldigte den Briefumschlag mit dem präparierten Briefumschlag aus. Er hatte nie die Absicht, dem Privatkläger den vereinbarten Kaufpreis von CHF 4'000.00 zu bezahlen, was für den Privatkläger jedoch nicht erkennbar war. Kurze Zeit später übergab der Privatkläger dem Beschuldigten die betreffende OMEGA Herrenarmbanduhr im Glauben, dafür den Briefumschlag mit CHF 4'000.00 zu erhalten.