Vorgehen: Der Privatkläger bot seine Seamaster OMEGA-Herrenarmbanduhr auf der Plattform "Facebook-Marketplace" zum Verkauf an. Am Morgen des 26.07.2021 meldete sich ein Interessent mit dem Benutzernamen C._____ beim Privatkläger. Sie vereinbarten gleichentags ein Treffen um 15.00 Uhr am Wohnort des Privatklägers an der R-Strasse in Q._____.