Seit der vorliegend zu beurteilenden Tatbegehungen, die diverse Vorfälle über einen längeren Zeitraum hinweg umfassen, hat sich der Beschuldigte denn auch wohl verhalten. Zwar ist ein neues Strafverfahren hinsichtlich weiterer Widerhandlungen gegen das Waffengesetz seit dem 20. Juni 2024 hängig, nachdem dieses noch nicht abgeschlossen ist, kann daraus infolge der Unschuldsvermutung jedoch kein gegenteiliger Schluss gezogen werden.