Raubüberfall 5. Juni 2018, UA act. 355). Infolge der benötigten Vorbereitungszeit für einen Raubüberfall in dieser Dimension (vgl. Urteil des Cour de Justice de la République et Canton de Genève AARP/245/2023 - P/10607/2018 vom 13. Juli 2023) ist darauf zu schliessen, dass die Waffe im Rahmen der Tatvorbereitung gekauft wurde und damit bereits im Zeitpunkt des Kaufs, die (mehr oder minder bestimmte) Absicht bestanden hat, die Waffe im Rahmen einer Straftat mitzuführen bzw. diese dafür weiterzugeben.