3.2. Die vorläufigen Festnahmen (28. Mai 2021, 5. Dezember 2021 bis 6. Dezember 2021, 24. August 2021 bis 25. August 2022, 1. Oktober 2022 bis 2. Oktober 2022) werden im Umfang von insgesamt 5 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. Der Beschuldigte wird gemäss Art. 66abis StGB für 5 Jahre des Landes verwiesen. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem angeordnet. 5. 5.1. [in Rechtskraft erwachsen] Die beschlagnahmten Euro 33.80 werden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 5.2. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: