Beschuldigten erworben werden können, ist die Zwecktauglichkeit einer Einziehung offensichtlich nicht gegeben, womit von der Einziehung dieser Gegenstände abzusehen gewesen wäre, zumal sich überdies auch der Beschuldigte auf die Eigentumsgarantie berufen kann und eine Einziehung nicht der Bestrafung dient. Komplett unerfindlich ist, weshalb beispielsweise eine «Bäckereitüte zerknüllt (rot/weiss)», die Packung «Fisherman's Friend/Cherry (rot/weiss)», die Quittung für ein Mitnehmmenu «Reis Box mit Huhn» oder die «zerknüllte Serviette (türkis)» eingezogen und vernichtet werden sollen. Keine Rolle spielt, ob der Beschuldigte der Einziehung zugestimmt hat oder nicht.