5.6. Die menschenrechtliche Situation in Afghanistan ist nach wie vor prekär. Das Staatssekretariat für Migration gibt jedoch hinsichtlich der Durchführbarkeit von Rückführungen nach Afghanistan an, dass seit Ende September 2024 Rückführungen straffälliger Personen wieder möglich sind (vgl. www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/afghanistan.html).