Der Beschuldigte wird somit seit mehreren Jahren mit einer beträchtlichen Häufigkeit immer wieder straffällig. Die Häufigkeit hat sich in der jüngeren Vergangenheit sogar gesteigert, weshalb das Strafgericht Basel-Stadt den Beschuldigten unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt hat. Es zeigt sich damit eindrücklich, dass sich der Beschuldigte auch von mehrmonatigen Freiheitsstrafen nicht beeindrucken lässt. Er manifestiert eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Straf- und Vollzugssystem. Das Verhalten des Beschuldigten lässt seine Geringschätzung der hiesigen Rechtsordnung als schwerwiegend erscheinen.