5.4. Der Beschuldigte ist ein notorischer, unbelehrbarer Wiederholungstäter, was sich aus dem aktuellen Strafregisterauszug ergibt (siehe dazu die vorstehenden Ausführungen). Er wurde im Dezember 2021 erstmals verurteilt. Im Juli 2022 folgte sodann die erste Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen wegen (teilweise versuchten) Diebstahls. Seither tritt der Beschuldigte regelmässig strafrechtlich in Erscheinung. Die diversen Strafen haben den Beschuldigten nicht davon abgehalten, weitere Delikte zu begehen.