In Afghanistan kenne er niemanden, da er keinen Bezug zu diesem Land habe (Protokoll, S. 13). Er spricht Dari (Muttersprache), Farsi und einigermassen gut Deutsch, wobei für die Berufungsverhandlung trotz seines mehrjährigen Aufenthalts in der Schweiz eine Dolmetscherin beigezogen werden musste. Er gibt an, seit seiner Geburt nie mehr in Afghanistan gewesen zu sein, da seine Familie nach seiner Geburt in den Iran gegangen sei. Der Beschuldigte pflegt somit momentan keine engen Beziehungen zu seinem Herkunftsland und eine Rückkehr dürfte mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sein. Dari ist die offizielle Landessprache in Afghanistan und die Muttersprache des Beschuldigten.