Der Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Nachdem er im Jahr 2022 zeitweise auf der Strasse gelebt hat, wohnt er nun wieder in einer Asylunterkunft in QQ._____. Seine Eltern haben im Iran gelebt, sind jedoch beide verstorben. Von den fünf Geschwistern leben bis auf einen Bruder, der in der Schweiz lebt, alle im Iran (Protokoll, S. 5). Der Beschuldigte verfügt somit abgesehen von seinem Bruder über keine in der Schweiz wohnhaften Verwandten. Mit einer im Iran lebenden Schwester habe er nach wie vor Kontakt per Telefon. Zu seinem Heimatland habe er keine Kontakte (Protokoll, S. 5). In Afghanistan kenne er niemanden, da er keinen Bezug zu diesem Land habe (Protokoll, S. 13).