Während dieser Zeit konsumierte er nach eigenen Angaben keine Drogen, gab diesen Job jedoch schliesslich dennoch aufgrund seines Drogenkonsums auf. Nachdem er mitunter aufgrund seiner Drogenabhängigkeit mehrere Jahre arbeitslos war, arbeitet er seit Oktober 2024 bei J._____, wobei er sein Pensum von täglich 3 Stunden im Oktober 2024 auf 6 bis 7 Stunden im November 2024 erhöht hat und seit Anfang Dezember in einem Vollzeitpensum tätig ist. Aufgrund des erst kurzzeitig bestehenden Arbeitsverhältnisses befindet sich der Beschuldigte noch in der Probezeit des auf 2 Jahre befristeten Arbeitsverhältnis, bei welchem jedoch eine Verlängerungsmöglichkeit bestehe (Protokoll, S. 4).