Das Obergericht als Sachgericht prüft die rechtliche Durchführbarkeit der Landesverweisung, soweit sie definitiv bestimmbar ist (BGE 145 IV 455 E. 9; Urteil des Bundesgerichts 6B_548/2023 vom 30. August 2024 E. 2.7.4). Dazu gehören auch das Non-Refoulement-Gebot und andere völkerrechtlich zwingende Bestimmungen, die grundsätzlich den Zeitpunkt des Vollzugs der Landesverweisung betreffen. Da zwischen der Anordnung und dem Vollzug der Landesverweisung eine gewisse Zeit vergehen kann, - 21 -