Im Rahmen der Asperation ist der zum Teil enge sachliche und zeitliche Zusammenhang zwischen den einzelnen unbefugten Bezügen zu berücksichtigen, was den jeweiligen Gesamtschuldbeitrag als geringer erscheinen lässt. Relativiert wird dies wiederum durch die hohe Anzahl der unbefugten Bezüge. In einer Gesamtbetrachtung würde sich deshalb eine Erhöhung der Busse um mind. Fr. 1'000.00 rechtfertigen.