Andererseits ist nicht von einer natürlichen Tateinheit auszugehen, zumal der Konsum zu unterschiedlichen Zeitpunkten an verschiedenen Orten stattgefunden hat. Insgesamt erscheint eine Erhöhung für die sehr zahlreichen Widerhandlungen gegen das - 19 - Betäubungsmittelgesetz durch Heroinkonsum auf Fr. 3'500.00 als angemessen.