Für die einzelnen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wären aufgrund der jeweiligen Menge und der Qualifikation von Heroin als harte Droge Einzelstrafen zwischen Fr. 150.00 und Fr. 300.00 angemessen. Im Rahmen der Asperation ist nicht zu verkennen, dass es sich beim Beschuldigten im fraglichen Zeitpunkt um einen drogenabhängigen Dauerkonsumenten gehandelt hat, was den Gesamtschuldbeitrag der einzelnen Konsumhandlungen als geringer erscheinen lässt. Andererseits ist nicht von einer natürlichen Tateinheit auszugehen, zumal der Konsum zu unterschiedlichen Zeitpunkten an verschiedenen Orten stattgefunden hat.