4.8. 4.8.1. Für die im Zeitraum zwischen dem 28. Mai 2021 und dem 6. Juli 2022 begangenen Übertretungen (mehrfacher geringfügiger Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage [Anklageziffer 3.1: Bezug von Fr. 100.00 vom 3. Februar 2022, Anklageziffer 3.3 sowie Anklageziffer 3.4], Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen [Anklageziffer 8] sowie mehrfache Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG [Anklageziffer 9] ist eine Busse als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 7. Juli 2022, mit welchem der - 18 -