Aus den familiären Verhältnissen des heute 27-jährigen, kinderlosen Beschuldigten ergeben sich keine für die Strafzumessung relevanten Faktoren. Hinsichtlich der persönlichen Faktoren ist immerhin positiv zu erwähnen, dass der Beschuldigte – nachdem er mehrere Monate in Haft war – im Strafvollzug einen Entzug gemacht hat und nach eigenen Angaben seit nunmehr rund 1 ½ Jahren weder Heroin noch andere Drogen konsumiert hat (Protokoll, S. 4, 8). Seit Oktober 2024 ist er wieder arbeitstätig, wobei er mit einem Pensum von täglich ca. 3 Stunden begann, dieses im November 2024 auf täglich ca. 6 bis 7 Stunden und im Dezember auf ein Vollzeitpensum hat erhöhen können.