Insgesamt erscheinen für die einzelnen (versuchten) Diebstähle – bei isolierter Betrachtung – Einzelstrafen von je einem bis zwei Monaten angemessen, in erster Linie abhängig von den erbeuteten bzw. zu erbeuten beabsichtigten Vermögenswerten. Im Rahmen der Asperation ist einerseits der teilweise enge Zusammenhang zwischen den einzelnen Diebstählen und Diebstahlsversuchen, andererseits zur oben beurteilten Sachbeschädigung zu berücksichtigen, was den Gesamtschuldbeitrag der einzelnen Diebstähle als geringer erscheinen lässt. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich eine angemessene Erhöhung für die (versuchten) Diebstähle um insgesamt 6 Monate auf 13 Monate Freiheitsstrafe.