__ bzw. W._____ mehrfach versucht, die Personenwagen mit dem Kennzeichen AG aaa bzw. AG bbb sowie den unbekannten Personenwagen auf dem Parkfeld 66 (Anklageziffer 1.1) bzw. den verschlossenen Personenwagen AG ddd (Anklageziffer 1.2) aufzumachen bzw. aufzubrechen, um aus diesen Fahrzeugen diverse Vermögenswerte zu entwenden. In Relation zu den denkbaren und vom Tatbestand des Diebstahls erfassten Vermögenswerten ist es bei den einzelnen Diebstählen – auch wenn sich die Absicht des Beschuldigten nicht auf die Erbeutung bloss - 15 -