Auch wenn seine finanzielle Lage aufgrund der Drogensucht angespannt war, befand sich der Beschuldigte nicht in einer ausweglosen Notsituation und ist auch nicht in die Kriminalität gezwungen worden. Dem Beschuldigten wären andere Optionen offen gestanden. Beispielsweise hätte er sich legale Ersatzprodukte zur Substitution von Heroin verschreiben lassen können, was ihn auch langfristig von der Begehung weiterer Delikte abgehalten hätte. Darauf hat der Beschuldigte jedoch bewusst verzichtet, ebenso wie darauf, einer geregelten Arbeit nachzugehen und ein legales Einkommen zu erzielen. Vielmehr hat er - 12 -