4.5. 4.5.1. Der Beschuldigte hat sich im Zeitraum zwischen dem 28. Mai 2021 und dem 5. Juli 2022 des mehrfachen (versuchten) Diebstahls (Anklageziffern 1.1 bis 1.4, 1.6 sowie 1.13), der Sachbeschädigung (Anklageziffer 2.1) und des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage (Anklageziffer 3.1) schuldig gemacht. Diesbezüglich ist eine Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 7. Juli 2022, mit welcher er wegen (zum Teil versuchten) Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden ist, auszufällen.