BetmG zu einer Freiheitstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse von Fr. 300.00 (nachfolgend «zweiter Strafbefehl»), mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 17. August 2022 wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen (nachfolgend «dritter Strafbefehl») sowie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. April 2023 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen (nachfolgend «vierter Strafbefehl») verurteilt. Da sich die vorliegend zu beurteilenden Delikte sowohl vor dem zweiten als auch zwischen dem zweiten und dem vierten Strafbefehl ereignet haben, liegt somit in zweifacher Hinsicht ein Fall von