19a BetmG zu einer Freiheitstrafe von 60 Tagen sowie einer Busse von Fr. 300.00 (nachfolgend «zweiter Strafbefehl»), mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 17. August 2022 wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen (nachfolgend «dritter Strafbefehl») sowie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. April 2023 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen (nachfolgend «vierter Strafbefehl») verurteilt.