besagten Zeitraum wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 9. Dezember 2021 wegen Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen [dessen bedingter Vollzug am 7. Juli 2022 durch die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt widerrufen wurde] sowie einer Busse von Fr. 150.00 (nachfolgend «erster Strafbefehl»), mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 7. Juli 2022 wegen (teilweise versuchten) Diebstahls sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a