Schliesslich hat das Strafgericht Basel-Stadt mit Urteil vom 21. März 2024 u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs – als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. April 2023 – eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten ausgefällt. Auch wenn es sich bei den genannten Verurteilungen nicht um Vorstrafen handelt, so betreffen sie das Nachtatverhalten, welches im Rahmen der Prüfung der Zweckmässigkeit einer Strafe mitzuberücksichtigen ist.