Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 17. August 2022 wurde er sodann wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft vom 19. April 2023 wegen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt. Schliesslich hat das Strafgericht Basel-Stadt mit Urteil vom 21. März 2024 u.a. wegen gewerbsmässigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs – als teilweise Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. April 2023 – eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten ausgefällt.