Die zuvor mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 9. Dezember 2021 wegen Hausfriedensbruchs bedingt ausgesprochene Geldstrafe musste wegen Nichtbewährung widerrufen werden. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 17. August 2022 wurde er sodann wegen Hinderung einer Amtshandlung zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft vom 19. April 2023 wegen Diebstahls zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt.