3. 3.1. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in den Anklageziffern 1.1 bis 1.15 vor, sich des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls gemäss Art. 139 Ziff. 1 StGB, teilweise i.V.m. Art. 22 StGB strafbar gemacht zu haben, indem er aus den in den Anklageziffern 1.1 bis 1.15 genannten Fahrzeugen Deliktsgut entwendet bzw. zu entwenden versucht habe.