Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch, da er im fraglichen Zeitpunkt eine eigene Wohnung in S._____ gehabt habe und aus den Akten nicht hervorgehe, dass ihm das Hausverbot je zugestellt worden sei (Berufungserklärung, S. 2 mit Verweis auf das Plädoyer in der vorinstanzlichen Verhandlung [VA act. 1203]).