Weiter beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Für die im Übrigen nicht angefochtenen Schuldsprüche, soweit es sich nicht um Übertretungen handelt, beantragte er eine bedingte Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen, unter Anrechnung der vorläufigen Festnahmen. -3- Die Bestrafung sei zudem zugunsten einer Suchtbehandlung aufzuschieben. Schliesslich sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.