2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 26. Juni 2023 überwiegend gemäss Anklage schuldig und verurteilte ihn – teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 7. Juli 2022 und als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 19. April 2023 – unter Anrechnung von 5 Tagen Untersuchungshaft zu einer Freiheitsstrafe vom 12 Monaten sowie – teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 7. Juli 2022 – zu einer Busse von Fr. 3'500.00, ersatzweise 35 Tage Freiheitsstrafe.