sowie zu einer Übertretungs- und Verbindungsbusse von Fr. 1'100.00 (Verbindungsbusse Fr. 700.00; Übertretungsbusse Fr. 400.00), ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 2.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 64 Tagen sowie die angeordneten Ersatzmassnahmen von 262 Tagen werden dem Beschuldigten im Umfang von 150 Tagen auf die Geldstrafe angerechnet. 3. 3.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus der Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00 sowie den Auslagen von Fr. 190.00, gesamthaft - 36 - Fr. 3'190.00 werden dem Beschuldigten zu 3/4 im Betrag von Fr. 2'392.50 auferlegt.