Gemäss Art. 44 Abs. 2 i.V.m. Art. 94 StGB kann das Gericht bei einer bedingten oder teilbedingten Strafe für die Dauer der Probezeit u.a. Weisungen über den Aufenthalt oder ein Kontaktverbot (Urteil des Bundesgerichts 6B_173/2018 vom 5. Juli 2018 E. 2.2.5) anordnen.