612 ff.), stattfand. Hinsichtlich seiner Beweggründe und seiner Entscheidungsfreiheit kann auf die obigen Erwägungen zur versuchten Nötigung verwiesen werden (E. 4.4.1). Insgesamt ist von einem leichten Verschulden und unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse (monatliches Nettoeinkommen von Fr. 2'000.00) einer dafür angemessenen Einsatzbusse von Fr. 400.00 auszugehen. - 33 -