Das Bundesgericht hat die Grundsätze des Beschleunigungsgebots wiederholt dargelegt (BGE 143 IV 373; statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 7B_695/2023 vom 5. Februar 2025 E. 2.3). Darauf kann verwiesen werden. Am 25. September 2023 hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Die erstinstanzliche Hauptverhandlung mit mündlicher Urteilseröffnung fand drei Monate später am 18. Dezember 2023 statt. Das Dispositiv wurde dem Beschuldigten am 10. Januar 2024 zugestellt. Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten rund sieben Monate später am 22. Juli 2024 eröffnet.