Die von Art. 180 StGB geschützten Rechtsgüter sind die innere Freiheit und das Sicherheitsgefühl (BGE 141 IV 1). Der Beschuldigte drohte C._____ beim Vorfall vom 15. auf den 16. Januar 2023 sowie C._____ und A._____ beim Vorfall vom 27. Januar 2023 mit dem Tod. Beim Vorfall vom 15. auf den 16. Januar 2023 ging der Beschuldigte um ca. 01:00 Uhr am Telefon sprechend zum Haus von C._____ und drohte damit, einen Gurt zu holen, ihr diesen um den Hals zu legen und sie umzubringen. Später drohte er erneut damit, sie umzubringen bzw. ihr den Kopf einzuschlagen.