__ geplant verängstigen wollte. Die vom Beschuldigten dadurch gewollte Einschränkung der Handlungsfähigkeit von C._____ – im Sinne des nicht bei sich Haltens bzw. der Herausgabe der Katze Charly – geht mit der Todesdrohung über die blosse Erfüllung des Tatbestands der Nötigung hinaus.