_ verständlich waren. Daraus ergibt sich sein Wille, C._____ und A._____ direkt anzusprechen. Der Beschuldigte hat den Tatbestand der Drohung gemäss Art. 180 Abs. 1 StGB mehrfach, einerseits zum Nachteil von C._____ und andererseits zum Nachteil von A._____ erfüllt.