3.6.2.5. Für das Obergericht ist bei einer aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung und freien Würdigung der Beweise, namentlich den glaubhaften Aussagen von C._____ und A._____ sowie den Aussagen von D._____ sowie des Beschuldigten und der aufgezeichneten Videonachricht hinsichtlich des Vorfalls vom 27. Januar 2023 zweifelsfrei erstellt, dass der Beschuldigte – trotz des Kontaktverbotes – bei seinem Hauseingang - 24 -