__ zuhause gewesen sei und dieser dem Beschuldigten am Telefon gedroht haben soll, ihn fünf Mal zu erschiessen. Danach habe er aufgelegt und mit einem Kollegen D._____ telefoniert. Danach habe er von F._____ eine Textnachricht erhalten und ins Natel geschrien, dass sie dem G._____ sagen solle, wenn er (G._____) wolle, würde er jetzt hochgehen, ihm alles kaputt machen und seine Seele, die von F._____ und die von seiner Katze holen. Irgendwann habe F._____ ihn angerufen und gesagt, er solle sie bei G._____ abholen, weil der ihr immer Kokain gebe. Seine Aussagen seien an G._____ und F._____ gerichtet gewesen und nicht an C._____ und A._____(Einvernahme vom 14. März 2023, UA act. 587 f. Ziff.