Minute 00:47 – 01:05). Entgegen der Verteidigung ist das «Alte, ich mach das ned» am Schluss im Gegensatz zum Rest vergleichsweise leise und nicht klar verständlich ausgesprochen. Nachdem dies bereits in der Videonachricht nur schwer verständlich ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es im Nachbarhaus gehört wurde. A._____ äusserte sich denn auch dahingehend, dass nicht alles verständlich gewesen sei (vgl. oben). Inwiefern der Beschuldigte aus dieser aufgezeichneten Videonachricht etwas zu seinen Gunsten ableiten will (Berufungsbegründung S. 6), ergibt sich nicht.