C._____ äusserte sich in den tatnahen Aussagen dahingehend, dass der Beschuldigte am Abend des 27. Januar 2023 bei seinem Hauseingang stehend laut in sein Telefon zu einem D._____ gesagt habe, dass er zu ihr rüberkomme, alles kaputt schlage inklusive ihres Mannes und Sohnes und ihre Seelen mitnehmen werde. Sie habe das Gefühl gehabt, dass er laut gesprochen habe, damit sie ihn hören könne. Sie habe Angst gehabt (Einvernahme vom 28. Januar 2023, UA act. 485 ff. Ziff. 18-33; Einvernahme vom 2. März 2023, UA act. 553 ff. Ziff. 38-55, wobei sie sich nicht mehr an den Wortlaut der Drohung erinnern konnte).