3.6.1.2. Der Beschuldigte beantragt einen Freispruch hinsichtlich der vorgeworfenen Drohung sowie des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen vom 27. Januar 2023 (Anklageziffern 2.2 und 4.2). Er bringt dagegen im Wesentlichen vor, er habe C._____ nicht adressiert, sondern lediglich eine Sprachnachricht an D._____ versandt und zudem keine Drohungen gegen C._____ und A._____ ausgesprochen (GA act. 82; Berufungsbegründung - 21 - S. 6 ff.). Schliesslich habe er auch das Grundstück von C._____ und A._____ nicht betreten habe (GA act. 84 f.; Berufungsbegründung S. 9 f.).